Aufnahme

Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren besteht aus der Zentralen Aufnahmeprüfung sowie einer Probezeit. Die Probezeit dauert ein Semester.

Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP)

Die Aufnahmeprüfungen werden im Kanton Zürich für alle Kantonsschulen zentral organisiert. Alle verfügbaren Informationen dazu (Daten für die Anmeldung und die Prüfungen, Anmeldeverfahren, Promotionsreglement, Anschlussprogramm an die Primarschule) sowie Antworten zu häufig gestellten Fragen finden sich auf der Website für die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP).

Prüfungsvorbereitung

Aufgabensammlungen früherer Prüfungen können unter der gleichen Adresse heruntergeladen oder auf dem Sekretariat der Kantonsschule Zürcher Unterland bezogen werden.

Aufnahme ausserhalb des ordentlichen Verfahrens

Für eine Aufnahme ausserhalb des ordentlichen Verfahrens (Wechsel aus einer anderen Schule oder einem anderen Land, Aufnahme in eine andere als in die 1. Klasse oder 3. Klasse) setzen Sie sich bitte mit dem Sekretariat in Verbindung.

Orientierungsabende

Die Kantonsschule Zürcher Unterland führt jährlich Orientierungsabende im Zusammenhang mit den Aufnahmeprüfungen sowie Schnuppertage für interessierte Schülerinnen und Schüler aus der Primarschule durch. Die Daten entnehmen Sie bitte der Agenda bzw. der lokalen Presse.

Nachteilsausgleich

Für Kinder mit einer Behinderung oder Teilleistungsstörung können Nachteilsausgleichsmassnahmen getroffen werden. Das ist aber nur möglich, wenn zusammen mit der Anmeldung an die Aufnahmeprüfung ein entsprechendes Gesuch eingereicht wird. Richtlinien über die Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen an kantonalen Mittelschulen geben darüber Auskunft, welche Anforderungen die Gesuche erfüllen müssen.
Kandidatinnen oder Kandidaten, die von einem Nachteilsausgleich profitieren, werden gegenüber anderen nicht bevorzugt. Der Nachteilsausgleich hat lediglich zum Ziel, eine sich aus der Behinderung ergebende Schlechterstellung auszugleichen. Insbesondere bleiben die fachlichen Anforderungen gleich hoch.