Minime Lockerungen im Schulbetrieb ab 11. Mai 2020
Leichte Lockerungen sind auch für die Gymnasien zulässig ab 11. Mai. Der Schulbetrieb findet aber nach wie vor im Fernbetrieb statt. Alle Angehörigen der KZU sind angehalten, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten.